Lehrgang für
Wohnungssuchende
Was wirkt auf Vermieter?
(ich bin einer)
Fall 1: Besichtigungstermin mit dem
Hauseigentümer
Versetzen Sie sich in die Eigentümerseele:
Verfolgt vom Finanzamt, belogen vom Anlageberater, Reparaturen überall, die Wohnung steht
leer, Angst vor Ihnen und dem Mieterverein. Die eigenen Kinder verhungern. -
Gehen Sie sanft mit ihm um.
Sogar die hässlichste Wohnung ist ein teures Wirtschaftsgut. Der normale Vermieter wird
sich mit ihr identifizieren und jede Wohnungskritik persönlich nehmen. Deshalb
sollten Sie es mit einem kleinen Lob probieren: "Das haben Sie aber toll gemacht.
Nein, wie einfallsreich! Wirklich großartig." Der Hauseigentümer wird von
Ihnen begeistert sein, denn das Leben erfährt frischen Sinn.
Überlegen Sie, was mit kritischen Bemerkungen zu erreichen ist: In
einer Kellerwohnung mit Nordfenstern bekommt man auch nach Kritik keinen
Sonnenbrand.
Diskutieren Sie also nicht die Nachteile der Wohnung, um den Mietpreis zu drücken - das
könnte nach "Miesmacherei" aussehen. Der Vermieter muss glauben,
dass Sie seine
Wohnung lieben, denn er fürchtet unzufriedene Mieter, die ihm das Leben
schwer machen könnten. Vermieter sind total scharf auf "anspruchslose" Mieter.
Für Ihre Sparsamkeit hat der Hauseigentümer hingegen ein eher "natürliches"
Verständnis.
Sprechen Sie also ruhig den Mietpreis an. Wegen der vielen Wohnungsleerstände ist das
äußerst effektiv, aber machen Sie es geschickt und nicht erpresserisch:
"Runter mit der Miete oder ich nehme mir eine andere!"
Sagen Sie vielmehr: "Die Wohnung in der Beispielstrasse ist zwar billiger, aber
irgendwie nicht so gemütlich. Ach, wäre es doch etwas billiger." Solche
Sprüche bewegen Welten - eine reine Geschicklichkeitsübung. Versuchen Sie
es - aber bitte nicht bei mir! :).
Fall 2:
Besichtigungstermin mit dem Makler
- Der Makler ist auch dann grundverschieden zum Hauseigentümer, wenn sie ähnliche Autos
fahren. Der Makler identifiziert sich wie Sie nur wenig mit der Wohnung. Kritisieren
Sie die Wohnung nach Herzenslust. Dem Makler ist unwichtig, wie Sie als Person auf
ihn wirken, denn er wird künftig nichts mit Ihnen zu tun haben.
- Sie treffen bei ihm mit "Gegengeboten" viel leichter auf offene Ohren als beim
Hauseigentümer. Der Makler kann zumeist sehr leicht einen niedrigeren Mietpreis
durchsetzen, weil der Hauseigentümer auf die Kompetenz "seines Maklers"
vertraut. Es stört den Makler nicht, wenn der Vermieter alle künftigen Monate
80,-DM weniger bekommt - hauptsächlich muss es ihm um die eigene Provision gehen. Und da
ist ihm die geringere Provision, die durch einen niedrigeren Mietpreis bedingt wäre,
allemal lieber, als wenn er in vielen Besichtigungsterminen die Wohnung nicht zu
vermitteln schafft und schließlich gar keine Provision erhält, weil der Vermieter
im Preis nachgegeben und ohne den Makler vermietet hat. Er braucht den schnellen
Erfolg, weil die Zeit gegen ihn arbeitet und seine Vermittlerposition gefährdet. Der
Makler steht deshalb eher auf Seiten des Nachfragers als des Anbieters, wenngleich es bei
laienhafter Betrachtung andersherum aussieht. Es gäbe viel mehr Makler, wenn dieses
Geschäft so einfach und lukrativ wäre, wie es auf den ersten Blick erscheint. - Und
bedenken Sie: Auch der Makler hat Kinder, vielleicht sogar zwei Frauen und die Breitreifen
müssen dringend erneuert werden.
Fall 3: Besichtigungstermin mit dem Hausverwalter
- Der Hausverwalter ist wieder eine Spezies für sich. Auch er hängt nicht so sehr mit
dem Herzen (= "mit seinem Geld") an Haus und Wohnung wie es beim
Eigentümer der Fall ist. Hierin ähnelt eher Ihnen oder dem Makler.
- Obwohl der Verwalter häufig mit seinem Honorar an den dauerhaft eingehenden Mieten
beteiligt ist, kommt es ihm jedoch letztlich nicht so sehr auf die Miethöhe, sondern
darauf an, dass er in Ruhe Monat für Monat die pünktlich
eingehenden Mieten abrechnen kann. Ohne mahnen zu müssen! Denn Mahnungen
müssen geschrieben und zur Post gebracht werden, später die Kontrolle in der
Sonderbuchhaltung, ob nachgezahlt wurde, eventuell Einschaltung eines Rechtsanwaltes
usw. Jede Störung des normalen Verwaltungsablaufes kostet den Verwalter weit mehr, als
ihm die zulässige Mahngebühr bringen könnte. Er muss also auf Ihre Zahlungsfähigkeit
vertrauen.
- Und der Verwalter will von Ihnen den Eindruck gewinnen, künftig aus dem Mietverhältnis
keine Klagen zu hören, denn er müsste sich darum kümmern. "Das macht
Arbeit." Hierin ähnelt er dem Hauseigentümer.
- Und bedenken Sie: Dem Verwalter ist zwar längst die Frau weggelaufen, aber die war sehr
blond und hatte einen hervorragenden Rechtsanwalt, der sich jetzt in des Verwalters
ehemaliger Wohnung eingerichtet hat und auch den Porsche fährt.
Fallvariante 4: Besichtigungstermin
mit Herrn
Rabanus
- Mit mir ist alles viel einfacher: Die Wohnung muss Ihnen nicht gefallen, Sie brauchen
auch nicht einzuziehen. Nur die Zahlungen leisten Sie bitte pünktlich.
Besonders für junge Paare ist das eine sehr zu empfehlende Lösung: Wenn Sie sich nicht
mehr verstehen, haben Sie ein Ausweichquartier. Wenn Sie die Wohnung nicht nutzen, bedarf
es keiner Renovierung. Wenn Sie in Ihrer alten Wohnung bleiben, sparen Sie sogar die
Umzugskosten.
- Mietverträge und Mietzahlungen sind natürlich abgeschafft. Stattdessen zahlen Sie
monatliche Mitgliedsbeiträge, nachdem Sie die Beitrittserklärung mit einigen Anlagen
unterschrieben haben.
- Einige Nebenkosten werden Ihnen vielleicht etwas gewöhnungsbedürftig erscheinen:
eine warme Suppe für Herrn Rabanus jeweils bis zum 3.Werktag für den laufenden Monat. Es
darf auch ein Braten aus englischem Rindfleisch sein. Durch solche kleinen
Aufmerksamkeiten entwickelt sich ein für alle Beteiligten nettes Vertragsklima. - Sie
werden es sehen: Die Sonne scheint zwar nicht durch die Fenster, aber in den Herzen.
- Sollten Sie mir zusätzlichen Trost spenden wollen, dann erkundigen Sie sich bitte nach
der speziellen Kontonummer und richten einen Dauerauftrag ein.
Allgemein:
Wenn möglich, bringen Sie zu Wohnungsbesichtigungen eine schriftliche Bewerbung mit. Das
macht Eindruck. Verdienstnachweis, Referenz ("falls möglich") durch die
Vorverwaltung. Oft bekommen gerade die schwierigsten Mieter die besten Referenzen, weil
man sie gerne und schnell loswerden will.
Nachvollziehbar? - So ist das
Leben!
Zur Maklerprovision: Es ist gesetzlich
verboten (§ 2 Wohnungsvermittlungsgesetz), eine Provision zu verlangen, wenn die
vermittelnde Person rechtlich oder wirtschaftlich an dem betreffenden Wohnraum beteiligt
ist. Das können sein: Verwalter, Eigentümer, Vermieter oder auch Mieter. Die
Provisionshöhe darf zwei Monatskaltmieten (=ohne Betriebskosten etc.)
zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer nicht überschreiten. Unzulässig kassierte
Provisionen können innerhalb von vier Jahren zurückgefordert werden. Zur besseren
Beweiskraft zahlen Sie also möglichst nicht bar, sondern per Verrechnungsscheck oder
Überweisung.
Zur Kaution: Wird bei
Wohnraummietverhältnissen eine Sicherheitsleistung in Geld verlangt, so gilt,
dass die
Kaution das Dreifache der monatlichen Nettokaltmiete nicht überschreiten darf und
in drei gleichen monatlichen Teilbeträgen zu leisten ist, wobei die erste
Teilleistung zu Beginn des Mietverhältnisses fällig wird. Der Vermieter
muss die
Geldsumme von seinem Vermögen getrennt und bei einem Kreditinstitut zu dem für
Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anlegen. Die Zinsen
stehen dem Mieter zu, erhöhen aber während des bestehenden Mietverhältnisses die
Sicherheit (vergleiche § 550 b BGB).
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Wohnungssuche!
Rabanus/12.03.1999
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